Ernährungstherapie

Die Beratungsgespräche im therapeutischen Bereich

Präventionsangebot nach § 43 SGB V 

 

Die therapeutische Einzelberatung nach § 43 SGB V erfolgt nach einem Besuch bei Ihrem Arzt. Er stellt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus und geht individuell auf Sie als Patienten ein, sei es in Bezug auf eine Nahrungsumstellung im Bereich ernährungsassozierter Krankheiten, wie z.B. Diabetes, Arteriosklerose oder Adipositas.

In Zusammenarbeit mit dem Arzt können Symptome verschiedener ernährungsabhängiger Erkrankungen vermindert werden, indem das Essverhalten und die Medikation aufeinander abstimmt werden.

 

Eine Einzelberatung nach § 43 SGB V wird von der Krankenkasse bis zu 5 Gesprächen (Erstberatung,  bis zu 60 Min und 4 Folgeberatungen von je 30 Min) bezuschusst. 

Ich erstelle einen individuellen Kostenplan, der bei der Krankenkasse eingereicht werden kann.

Patienten mit Essstörungen werden in Zusammenarbeit mit Psychiatern oder Psychotherapeuten beraten.

Extrem übergewichtige Patienten, die einen chirurgischem Eingriff vornehmen lassen, sollten sich vor dem Eingriff und in der Nachsorge in ernährungstherapeutische Gespräche begeben. Hierfür stehe ich gerne zur Verfügung.